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   FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09   

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https://dejure.org/2010,16995
FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09 (https://dejure.org/2010,16995)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.01.2010 - 7 KO 10/09 (https://dejure.org/2010,16995)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 7 KO 10/09 (https://dejure.org/2010,16995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 139 Abs. 3 S. 3 FGO; Nr. 1008 VV ; Nr. 3100 VV; Nr. 3200 VV; § 13 Abs. 2 RVG; Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG
    Erforderlichkeit eines Vorverfahrens i.S.d. § 139 Abs. 3 S. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO) bei einem gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Bemessung der Verfahrensgebühren eines Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren über die Aussetzung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Vorverfahrens i.S.d. § 139 Abs. 3 S. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO) bei einem gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Bemessung der Verfahrensgebühren eines Bevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren über die Aussetzung der ...

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 27.04.2005 - 6 KO 3/05

    Berechnung der Gebühr für das Aussetzungsverfahren vor dem Finanzgericht;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09
    Hierzu hat er auf den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. April 2005 (6 KO 3/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 1803) verwiesen.

    Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 27. April 2005 (Aktenzeichen 6 KO 3/05 a.a.O.) auf die Regelung in der Vorbemerkung 3.2, Absatz 2 des zweiten Abschnitts des dritten Teils des VV bezogen; nach dieser Vorbemerkung seien in Verfahren über vorläufigen Rechtsschutz, in denen das Berufungsgericht das Gericht der Hauptsache ist, die Gebühren nach den Gebühren des Abschnitts 3.1 zu berechnen.

  • FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 684/02

    Besteuerung des Verkaufs von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09
    Das Gericht schließt sich der vom Finanzgericht Brandenburg vertretenen Auffassung an, dass "aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts" die Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren einheitlich mit dem Satz von 1, 6 anzusetzen ist (Beschluss vom 30. Mai 2006, 1 KO 541/06, EFG 2006, 1704, ebenso Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2008, 6 Ko 768/08 KF, EFG 2009, 217).
  • BFH, 01.08.1986 - V B 79/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09
    Das Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO bzw. ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an die Finanzbehörde gemäß § 69 Abs. 2 FGO sind zwar in der Regel (nach § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO) Voraussetzung für die Zulässigkeit eines bei Gericht gestellten Antrages auf Aussetzung der Vollziehung, jedoch keine Vorverfahren im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. Gräber / Stapperfend, Kommentar zur FGO, 6. Aufl. 2006, Rdz. 111 zu § 139 FGO mit Rechtsprechungsnachweisen, BFH, Beschluss vom 1. August 1986, V B 79/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1988, S. 335 ff., Ziffer 7 der Gründe, Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 23. Mai 1990, 103/80, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, S. 589).
  • FG Brandenburg, 30.05.2006 - 1 KO 541/06

    Streitwertbemessung und Verfahrensgebühr im Verfahren wegen Aussetzung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09
    Das Gericht schließt sich der vom Finanzgericht Brandenburg vertretenen Auffassung an, dass "aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts" die Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren einheitlich mit dem Satz von 1, 6 anzusetzen ist (Beschluss vom 30. Mai 2006, 1 KO 541/06, EFG 2006, 1704, ebenso Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2008, 6 Ko 768/08 KF, EFG 2009, 217).
  • FG Düsseldorf, 29.10.2008 - 6 Ko 768/08

    Bemessung der Verfahrensgebühr für ein Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09
    Das Gericht schließt sich der vom Finanzgericht Brandenburg vertretenen Auffassung an, dass "aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts" die Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren einheitlich mit dem Satz von 1, 6 anzusetzen ist (Beschluss vom 30. Mai 2006, 1 KO 541/06, EFG 2006, 1704, ebenso Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2008, 6 Ko 768/08 KF, EFG 2009, 217).
  • AG Berlin-Hohenschönhausen, 09.08.2005 - 11 C 360/04

    Rechtsanwaltsvergütung: Mindestbetrag bei Erhöhung wegen mehrerer Auftraggeber

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.01.2010 - 7 KO 10/09
    Nr. 1008 VV regelt den Gebührentatbestand "Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen" und bestimmt: "Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um 0, 3." Aus diesem Wortlaut ergibt sich, dass es sich um eine Erhöhung, nicht um eine eigenständige Gebühr handelt (ebenso: Amtsgericht Hohenschönhausen, Beschluss vom 9. August 2005, 11 C 360/04, juris-Entscheidungsdienst, Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 18. Aufl. 2008, Rdz. 12 zu § 13 RVG).
  • FG Münster, 04.10.2021 - 8 Ko 326/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Vertretung während der Betriebsprüfung

    Vorverfahren im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 3 Finanzgerichtsordnung (FGO) ist das Vorverfahren im Sinne des § 44 FGO, also das der Klage vorangegangene und der Überprüfung eines Bescheids durch die Verwaltung dienende Verfahren (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 01.08.1986, V B 79/84, BFH/NV 1988, 335; Finanzgericht - FG - Hamburg, Beschluss vom 27.04.2007, 4 V 196/06, EFG 2007, 1796 m.w.N.; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 18.01.2010, 7 KO 10/09.

    EFG 2010, 749; FG Köln, Beschluss vom 06.06.2018, 15 V 754/18, EFG 2018, 1688; Stapperfend in Gräber, FGO, § 139 Rn. 111 m.w.N.; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO, Rn. 126 m.w.N.).

  • FG Köln, 27.06.2011 - 10 Ko 1553/11

    Verfahrensgebühr im AdV-Verfahren

    Sie verweisen zur Begründung auf die Beschlüsse des FG Düsseldorf vom 24.10.2008 (6 Ko 768/08) und FG Niedersachsen vom 18.01.2010 (7 Ko 10/09).

    Demgegenüber gibt es weitere Entscheidungen von Finanzgerichten, die dieser Auffassung nicht gefolgt sind (FG Brandenburg vom 30.05.2006 1 Ko 541/06; FG Düsseldorf vom 29.10.2008, 6 Ko 768/08 KF, EFG 2009, 217; FG Niedersachsen vom 18.01.2010 7 Ko 10/09, EFG 2010, 749).

  • FG Niedersachsen, 23.11.2016 - 5 KO 5/16

    Anfallen einer Verfahrensgebühr in einem Finanzgerichtsverfahren; Gerichtliche

    Der Senat schließt sich der vom Finanzgericht Brandenburg vertretenen Auffassung an, dass "aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts" die Verfahrensgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren einheitlich mit dem Satz von 1, 6 anzusetzen ist (Beschluss vom 30. Mai 2006, 1 KO 541/06, EFG 2006, 1704; ebenso Beschlüsse Finanzgericht Düsseldorf, vom 29. Oktober 2008 6 KO 768/08 KF, EFG 2009, 217; und FG Niedersachsen vom 18.01.2010 7 KO 10/09, EFG 2010, 749).
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